1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und damit verbundenen technischen Dienstleistungen des Lieferanten für Celluloseetherprodukte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
• Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC)
• Methylhydroxyethylcellulose (MHEC)
• Hydroxyethylcellulose (HEC).
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bilden diese Bedingungen die gesamte Grundlage aller Transaktionen zwischen dem Lieferanten und dem Käufer.
2. Produktart und technische Informationen
1)Bei den Produkten handelt es sich um industrielle chemische Materialien und ihre Leistung kann je nach Rohstoffen, Produktionschargen und Lagerbedingungen variieren.
2)Alle technischen Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Viskosität, Substitutionsgrad, Feuchtigkeitsgehalt und Partikelgröße, werden nur zu Referenzzwecken auf der Grundlage von Standardlabortestbedingungen bereitgestellt.
3)Der Käufer ist für die Durchführung von Anwendungstests verantwortlich, um sicherzustellen, dass das Produkt für seine spezifischen Formulierungen und Produktionsprozesse geeignet ist.
3. Bestellungen und Vertragsabschluss
1)Bestellungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Lieferanten (einschließlich E-Mail-Bestätigung) verbindlich.
2)Angebote sind nur innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer gültig und können danach geändert oder zurückgezogen werden.
3)Der Lieferant behält sich das Recht vor, Bestellungen vor der Bestätigung abzulehnen oder anzupassen.
4. Preisbedingungen
1)Die Preise basieren auf den aktuellen Rohstoffkosten, Energiepreisen und Wechselkursen.
2)Im Falle erheblicher Schwankungen bei wichtigen Rohstoffen (z. B. raffinierte Baumwolle, Propylenoxid, Ethylenoxid) oder Energiekosten behält sich der Lieferant das Recht vor, die Preise für nicht versandte Bestellungen nach vorheriger Ankündigung anzupassen.
3) Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zuzüglich Steuern, Zöllen, Einfuhrgebühren und Bestimmungsgebühren.
5. Lieferbedingungen
1) Die Lieferbedingungen basieren auf den vereinbarten Incoterms (z. B. EXW, FOB, CFR, CIF).
2)Lieferpläne sind nur Schätzungen und können durch Produktionsplanung, Rohstoffverfügbarkeit, logistische Einschränkungen oder Ereignisse höherer Gewalt beeinflusst werden.
3)Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen, die durch Überlastung des Hafens, Transportstörungen oder Probleme bei der Zollabfertigung verursacht werden.
6. Qualität und Inspektion
1)Die Produktqualität wird auf der Grundlage des vom Lieferanten ausgestellten Analysezertifikats (COA) bestimmt.
2)Der Käufer muss die Ware innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt prüfen und innerhalb dieser Frist etwaige schriftliche Reklamationen einreichen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
3)Im Streitfall werden die Proben gemeinsam einem unabhängigen Drittlabor vorgelegt und die Testergebnisse sind endgültig und verbindlich.
7. Technischer Haftungsausschluss
1)Der Lieferant garantiert, dass die Produkte ausschließlich den vereinbarten technischen Spezifikationen entsprechen.
2)Der Lieferant haftet nicht für Verluste, die sich aus der Rezepturgestaltung, dem Produktionsprozess oder einer unsachgemäßen Anwendung des Käufers ergeben.
3)Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, die Eignung und Sicherheit der Produkte für ihre endgültigen Anwendungen zu überprüfen.
8. Höhere Gewalt
Der Lieferant haftet nicht für Leistungsausfälle oder Verzögerungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, staatliche Maßnahmen, Exportbeschränkungen, Pandemien oder Unterbrechungen der Lieferkette. In solchen Fällen kann die Leistung ausgesetzt, verzögert oder teilweise abgesagt werden.
9. Zahlungsbedingungen
1)Standardzahlungsbedingungen sind T/T im Voraus oder Akkreditiv (L/C) bei Sicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2)Verspätete Zahlungen werden mit entsprechenden Zinsen berechnet und können zur Aussetzung weiterer Lieferungen führen.
3)Alle Bankgebühren außerhalb der Bank des Lieferanten gehen zu Lasten des Käufers, sofern nicht anders angegeben.
10. Eigentums- und Risikoübergang
1)Das Verlust- oder Schadensrisiko geht gemäß den vereinbarten Incoterms auf den Käufer über.
2)Das Eigentum an der Ware verbleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung beim Lieferanten, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist.
11. Einhaltung und Exportkontrolle
Der Käufer muss alle geltenden Einfuhrbestimmungen, Sicherheitsstandards und Umweltanforderungen im Zielland einhalten. Der Lieferant ist nicht für die Einhaltung lokaler Vorschriften auf dem Markt des Käufers verantwortlich.
12. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
1) Diese Bedingungen unterliegen dem im Vertrag vereinbarten Recht.
2) Sofern nicht anders angegeben, gilt das Recht am Sitz des Lieferanten.
3)Streitigkeiten werden zunächst durch gütliche Verhandlungen beigelegt; andernfalls sollen sie es sein